Dienstag, 16. Juli 2019

Leserfrage…


Ich wurde folgendes von einer Leserin gefragt:

Muss ein Bäcker, der morgens um 6 Uhr öffnet, seine belegten Brötchen in der Auslage haben, wenn er welche anbietet, oder kann er sie dann erst frisch zubereiten, wenn der Kunde welche kaufen möchte?

Meiner Meinung nach, ist der Bäcker nicht dazu verpflichtet, weil er selbstständig ist.
Er ist also sein eigener Chef und deswegen kann er seine Backwaren anbieten wann immer er das möchte.

Ein Bäcker der kundenorientiert ist und sein Geschäft im Griff hat, wird aber die Brötchen schon vor Ladenöffnung vorbereiten, weil er sein Geld mit seinen Waren verdienen möchte und schneller verkaufen kann, wenn dann schon alles zum Verkauf vorbereitet ist.

Auch wenn der Bäcker nicht selbst hinter der Theke steht, sollte er sich auf sein Personal verlassen können. Das Personal schadet sich auch selbst, wenn die Waren nicht rechtzeitig für die Kunden zur Verfügung stehen, denn auch das Personal wird über den Verkauf der Backwaren bezahlt. Oftmals denken Angestellte darüber nicht nach und vergraulen so die Kunden, was letztendlich den Arbeitsplatz kostet.

Gerade morgens haben es die Kunden eilig und deswegen sollte der Verkauf ohne unnötige Verzögerung ablaufen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Manchmal gibt einem das Leben voll eins in die „Fresse“.

Wenn man genau in dieser Phase gefragt wird wie schlimm es ist, dann ist man gezwungen die Wahrheit zu sagen, und zwar genau über die Gefühl...

Beliebte Posts