Ich wurde folgendes
von einer Leserin gefragt:
„Muss ein
Bäcker, der morgens um 6 Uhr öffnet, seine belegten Brötchen in der Auslage haben,
wenn er welche anbietet, oder kann er sie dann erst frisch zubereiten, wenn der
Kunde welche kaufen möchte?“
Meiner Meinung
nach, ist der Bäcker nicht dazu verpflichtet, weil er selbstständig ist.
Er ist also
sein eigener Chef und deswegen kann er seine Backwaren anbieten wann immer er das
möchte.
Ein Bäcker der kundenorientiert ist und sein Geschäft im Griff hat, wird aber die Brötchen
schon vor Ladenöffnung vorbereiten, weil er sein Geld mit seinen Waren
verdienen möchte und schneller verkaufen kann, wenn dann schon alles zum
Verkauf vorbereitet ist.
Auch wenn der Bäcker
nicht selbst hinter der Theke steht, sollte er sich auf sein Personal verlassen
können. Das Personal schadet sich auch selbst, wenn die Waren nicht rechtzeitig
für die Kunden zur Verfügung stehen, denn auch das Personal wird über den Verkauf
der Backwaren bezahlt. Oftmals denken Angestellte darüber nicht nach und vergraulen
so die Kunden, was letztendlich den Arbeitsplatz kostet.
Gerade morgens
haben es die Kunden eilig und deswegen sollte der Verkauf ohne unnötige
Verzögerung ablaufen.
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